Gabelstapler

Aus Lager- & Logistik-Wiki
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Als Gabelstapler werden in der Regel frei lenkbare, motorisch angetriebene Flurförderzeuge die mit zwei stählernen Zinken als Lastaufnahmemittel ausgerüstet sind und Hubhöhen von bis zu ungefähr 8m erreichen, bezeichnet.
Gabelstapler haben in der Regel keine Strassenverkehrszulassung. Fahrzeuge ohne Strassenverkehrszulassung dürfen somit nur auf eingezäunten Betriebsgeländen eingesetzt werden.
Der Staplerfahrer hat vor der Inbetriebnahme eines Gabelstaplers einen kurzen Sicherheitscheck durchzuführen:

  1. Sichtprüfung - keine Flüssigkeitsverluste (Brems-, Hydraulikflüssigkeiten, Treibstoffe), keine erkennbaren Schäden (Risse in den Gabelzinken, verbogenes Hubgerüst, Fahrerschutzdach intakt und fest angebracht, Teleskoprohre frei von Ölverschmutzungen, Bereifung)
  2. Funktionsprüfung - Schaltschloss und Schlüssel, Bremsen (auch die Handbremse), Hupe, Beleuchtung (falls Vorhanden), Batterieladeanzeige, Lenkradspiel, Hydraulik, Hubkettenspannung

Sollten bei dieser Prüfung erkennbare Schäden festgestellt werden darf der Gabelstapler nicht in Betrieb genommen werden.