ADR 2009 schriftliche Weisungen

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Zum 1.1.2009 wird das bisherige System der Unfallmerkblätter für Gefahrguttransporte auf der Straße geändert. Die seit 1997 gültigen stoffbezogenen schriftlichen Weisungen werden durch eine 4-seitige Fahreranweisung ersetzt.

Das neue Unfallmerkblatt ist eine 4-seitige Fahreranweisung die alle Beförderungsfälle abdeckt und nicht mehr stoff- oder mengenbezogen ist. Sie enthält generelle Anweisungen für das Verhalten des Fahrers im Gefahrenfall, sowie eine Liste für alle Gefahrgutklassen welche Gegenstände der Schutzausrüstung mitzuführen sind.

Allgemeine Anweisungen im Gefahrenfall

  • Motor abstellen, Batteriehauptschalter abschalten und Bremse feststellen.
  • Zündquellen vermeiden.
  • Warnweste anlegen und die selbstehenden Warnzeichen wie vorgeschrieben aufstellen.
  • zuständige Rettungs- und/oder Umweltschutzorganisationen benachrichtigen und soviel Informationen wie möglich über den Zwischenfall oder den Unfall und die beförderten Stoffe mitteilen.
  • Wenn angebracht und ohne Selbstgefährdung möglich kleine und Entstehungsbrände mit dem Feuerlöscher bekämpfen.
  • Keine Ladungsbrände löschen.
  • Nicht in ausgelaufene Stoffe treten oder diese berühren.
  • Das einatmen vom Rauch, Qualm und Dämpfen vermeiden.
  • kontaminierte Kleidung ausziehen.
  • auf der dem Wind zugewandten Seite aufhalten.
  • Sicherheitsabstand wie in den Blättern 2 und 3 angegeben und andere Personen aus der Umgebung des Unfalls fernhalten.
  • Unfallstelle nicht verlassen und die Frachtpapiere für das eintreffen der Rettungsdienste bereithalten.

zusätzliche gefahrenspezifische Notfallhandlungen

(Seiten 2 und 3 des neuen Unfallmerkblattes)

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