Transport
Inhaltsverzeichnis
Definition
Als Transport wird die Verbringung von Waren von dem einem Ort an einen anderen bezeichnet. Im ADR 2007 wird die Beförderung wie folgt definiert:
ADR 2007 Kapitel 1.2.1 Begriffsbestimmungen Beförderung: Die Ortsveränderung der gefährlichen Güter einschließlich der transportbedingten Aufenthalte und einschließlich des verkehrsbedingten Verweilens der gefährlichen Güter in den Fahrzeugen, Tanks und Containern vor, während und nach der Ortsveränderung. Die vorliegende Definition schließt auch das zeitweilige Abstellen gefährlicher Güter für den Wechsel der Beförderungsart oder des Beförderungsmittels (Umschlag) ein. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Beförderungsdokumente, aus denen Versand- und Empfangsort feststellbar sind, auf Verlangen vorgelegt werden, sowie – außer für Kontrollzwecke der zuständigen Behörde – unter der Voraussetzung, dass Versandstücke und Tanks während des zeitweiligen Aufenthalts nicht geöffnet werden.
Transportarten
Durch die vielfältigen Gründe die einen Transport nötig machen können gibt es eine große Anzahl verschiedener Transportarten. Es lassen sich unter anderen folgende Kriterien zur Unterscheidung finden:
- Verkehrsträger (LKW, Bahn, Schiff, Flugzeug, Rohrleitung)
- Grund (Auslieferung, Nachlieferung, Rücklieferung)
- Durchführung (kombinierte Verkehre, Schwertransporte)
- Reichweite (innerbetrieblicher Transport, Nahverkehr, Fernverkehr)
- Transportgut (Gefahrgut, Schwergut, Informationen]])
Transportkosten
Bei jedem Transport fallen Kosten an die von jemanden getragen werden müssen. Je nach Transportart gibt es unterschiedliche möglichkeiten die Transportkosten abzurechnen. Bei innerbetrieblichen Transporten können die Kosten den verschiedenen Kostenstellen des Unternehmens zugeordnet werden. Bei Lieferungen an einen Firmenkunden kommen häufig Incoterms zum Einsatz.
Zusammensetzung
Die Kosten für einen Transport setzen sich aus unterschiedlichen Komponenten zusammen. Dies können zum Beispiel sein: