Gabelstapler
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Version vom 26. April 2008, 14:42 Uhr von W. Schwenk (Diskussion | Beiträge)
Als Gabelstapler werden in der Regel frei lenkbare, motorisch angetriebene Flurförderzeuge die mit zwei stählernen Zinken als Lastaufnahmemittel ausgerüstet sind und Hubhöhen von bis zu ungefähr 8m erreichen, bezeichnet.
Normalerweise haben Gabelstapler keine Strassenverkehrszulassung. Fahrzeuge ohne Strassenverkehrszulassung dürfen somit nur auf eingezäunten Betriebsgeländen eingesetzt werden.
Um einen Gabelstapler bedienen zu dürfen muss der Fahrer entsprechend ausgebildet sein und vom Unternehmen mit einem schriftlichen Fahrauftrag für Staplerfahrer beauftragt worden sein. Der Staplerfahrer hat vor der Inbetriebnahme eines Gabelstaplers einen kurzen Sicherheitscheck durchzuführen.