Berufskraftfahrer

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Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer (BKF) ist ein annerkannter Ausbildungsberuf.

Voraussetzungen

Die Tauglichkeitsuntersuchung zur Erlangung der Fahrerlaubnis muss bestanden werden. Um den Beruf zu erlernen haben die Auszubildenden keine schulischen oder beruflichen Voraussetzungen zu erfüllen. Allerdings erleichtert ein Haupt- oder Realschulabschluss den Einstieg erheblich.

Mindestalter

Um die Ausbildung beginnen zu können beträgt das Mindestalter 16 Jahre. Das Mindestalter zum führen von Kraftfahrzeugen im Gewerblichen Verkehr ist in §2 BKrFQG festgelegt. Absatz 1 gilt für den Güterverkehr während Absatz 2 für Fahrer im Personenverkehr gilt. In Absatz 6 ist eine Ausnahme für Auszubildende festgelegt.

Ausbildung

Die Ausbildung zum BKF dauert 3 Jahre und ist als duale Ausbildung angelegt. Sie findet in Speditions- oder Busunternehmen sowie begleitend in der Berufsschule als Blockunterricht statt.

1. Ausbildungsjahr

2. Audbildungsjahr

3. Ausbildungsjahr

Arbeitsgebiete

BKF werden hauptsächlich in Speditionen und Busunternehmen zur Beförderung von Personen und Gütern eingesetzt. Auch im Werksverkehr und bei KEP-Dienstleistern sind BKF im Einsatz. BKF können im regionalen Nahverkehr oder auch im internationalen Fernverkehr eingesetzt sein. Gerade im Fernverkehr ist mehr gefragt als nur von A nach B zu Fahren. Werden Landesgrenzen überschritten muss der Fahrer wissen was er für Dokumente mitzuführen hat und ob es eventuell Zollrechtliche besonderheiten zu beachten gibt, natürlich muss er dann auch die Verkehrsregeln des fremden Landes kennen.

Weiterbildung

Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung kann sich der BKF unter anderem in folgende Berufe Weiterbilden: