ADR 2009 schriftliche Weisungen
Zum 1.1.2009 wird das bisherige System der Unfallmerkblätter für Gefahrguttransporte auf der Straße geändert. Die seit 1997 gültigen stoffbezogenen schriftlichen Weisungen werden durch eine 4-seitige Fahreranweisung ersetzt.
Das neue Unfallmerkblatt ist eine 4-seitige Fahreranweisung die alle Beförderungsfälle abdeckt und nicht mehr stoff- oder mengenbezogen ist. Sie enthält generelle Anweisungen für das Verhalten des Fahrers im Gefahrenfall, sowie eine Liste für alle Gefahrgutklassen welche Gegenstände der Schutzausrüstung mitzuführen sind.
Allgemeine Anweisungen im Gefahrenfall
- Motor abstellen, Batteriehauptschalter abschalten und Bremse feststellen.
- Zündquellen vermeiden.
- Warnweste anlegen und die selbstehenden Warnzeichen wie vorgeschrieben aufstellen.
- zuständige Rettungs- und/oder Umweltschutzorganisationen benachrichtigen und soviel Informationen wie möglich über den Zwischenfall oder den Unfall und die beförderten Stoffe mitteilen.
- Wenn angebracht und ohne Selbstgefährdung möglich kleine und Entstehungsbrände mit dem Feuerlöscher bekämpfen.
- Keine Ladungsbrände löschen.
- Nicht in ausgelaufene Stoffe treten oder diese berühren.
- Das einatmen vom Rauch, Qualm und Dämpfen vermeiden.
- kontaminierte Kleidung ausziehen.
- auf der dem Wind zugewandten Seite aufhalten.
- Sicherheitsabstand wie in den Blättern 2 und 3 angegeben und andere Personen aus der Umgebung des Unfalls fernhalten.
- Unfallstelle nicht verlassen und die Frachtpapiere für das eintreffen der Rettungsdienste bereithalten.
zusätzliche gefahrenspezifische Notfallhandlungen
(Seiten 2 und 3 des neuen Unfallmerkblattes)
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