5. Sicherheit der Lieferketten optimieren

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5. Sicherheit der Lieferketten optimieren

Die Bundesregierung sieht es als multinationale Daueraufgabe an, die Sicherheit der Lieferketten und damit auch der im Transportgewerbe Beschäftigten zu erhöhen. Im Kern kommt es darauf an, sich international darüber zu verständigen, wie die Gefahrenabwehr für den Verkehr und die Handelsströme gewährleistet werden kann. Dabei muss eine Balance gefunden werden zwischen den notwendigen Maßnahmen einerseits und der Funktionsfähigkeit der Verkehrssysteme andererseits.

Um der Gefahr terroristischer Anschläge auf die Schifffahrt und die Häfen wirksam begegnen zu können, setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die internationalen Standards zur Gefahrenabwehr für alle Staaten verbindlich fortzuentwickeln. Gleichzeitig muss der finanzielle und bürokratische Aufwand für Staaten und Unternehmen gering gehalten werden. Schließlich dürfen eventuell notwendige zusätzliche Maßnahmen nicht zur Marktabschottung missbraucht werden.

Ziele des Nationalen Hafenkonzepts

  • Dem Ausbau der seewärtigen Zufahrten und Hinterlandanbindungen der Seehäfen sowie den wasser- und landseitigen Anbindungen der Binnenhäfen Vorrang vor volkswirtschaftlich weniger rentablen Projekten einräumen.
  • Wettbewerbsfähigkeit der Häfen durch Abbau von Wettbewerbsverzerrungen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene steigern.
  • Optimierungs- und Effizienzpotenziale ausnutzen.
  • Ausbau, Modernisierung und Erweiterung der Hafeninfra- und Suprastrukturen voranbringen.
  • Vernetzung und Kooperationen unterstützen.
  • Aus- und Weiterbildung fördern.
  • Arbeitsbedingungen verbessern.
  • Lärm-, Schadstoff- und Treibhausgasemissionen reduzieren.
  • Notwendige Hafenflächen freihalten und Flächenverbrauch optimieren.
  • Internationale Standards zur Gefahrenabwehr fortentwickeln.
  • Ausgleich zwischen notwendigen Maßnahmen der Gefahrenabwehr und der reibungslosen Funktionsfähigkeit der Verkehrssysteme herstellen.

Fussnoten


4. Umwelt- und Klimaschutz nachhaltig fördern | Inhaltsverzeichnis | IV. Maßnahmen