1.9 Hafenpolitik des Bundes strategischer ausrichten

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Ausgangslage

Die zentrale und strategische Bedeutung der Häfen wird in der Öffentlichkeit und durch wichtige Entscheidungsträger oftmals nicht wahrgenommen. Der Bund sieht mit Blick auf die katalytische Funktion der Häfen für die gesamte Volkswirtschaft und den hohen Infrastrukturbedarf das Erfordernis, die knappen Haushaltsmittel optimal einzusetzen.

§ 17 Abs. 2 ROG vom 22. Dezember 2008 ermöglicht es dem Bund, Raumordnungspläne für das Bundesgebiet mit länderübergreifenden Standortkonzepten für See- und Binnenhäfen als Grundlage für deren Anbindung, d. h. Erschließung mit Bundesverkehrswegen aufzustellen. Einziger von den Ziel- und Grundsatzfestlegungen der Pläne erfasster Adressat ist die Bundesverkehrswegeplanung. Die Zuständigkeit der Länder für die Planung von Hafenstandorten wird durch die Pläne nach § 17 Abs. 2 ROG nicht berührt.

Beschreibung der Maßnahme

Der Bund wird in Kooperation mit den Ländern Teilraumordnungspläne für die See- und Binnenhäfen gemäß § 17 Abs. 2 ROG aufstellen.

Auswirkungen

Durch das am 22. Dezember 2008 geänderte Raumordnungsgesetz übernimmt der Bund mit Blick auf deren volkswirtschaftliche Bedeutung mehr Verantwortung als in der Vergangenheit für die Häfen. Mit der Kopplung der Standortkonzepte an die Bundesverkehrswegeplanung soll erreicht werden, dass

  • die Verkehrspolitik des Bundes mit Blick auf die Häfen und ihre zentrale Funktion im Verkehrssystem strategischer ausgerichtet werden kann,
  • der notwendige Informationsfluss bezüglich der Standortplanungen sichergestellt ist und
  • die Investitionsmittel des Bundes im Sinne einer integrierten Verkehrspolitik gezielter gesteuert werden können. Dies eröffnet unter anderem die Chance, dass auch kleinere Häfen stärker in ihrer Bedeutung für die Hafenpolitik des Bundes wahrgenommen werden.

Verantwortung

Für die Untersuchung der Anwendung des § 17 Abs. 2 auf Häfen ist das BMVBS zuständig.

Haushaltsrelevanz

Die Maßnahme ist haushaltsneutral.

EU-Relevanz

Keine.

Umsetzungszeitraum

Mittelfristige Aufgabe.

Fussnoten


1.8 Engpässe bei der Abfertigung von Binnenschiffen in den Seehäfen beseitigen | Inhaltsverzeichnis | IV. Maßnahmen 2. Wettbewerbsfähigkeit der Häfen verbessern