Gefahrgutlager

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In einem Gefahrgutlager werden Gefahrgüter aller Art eingelagert. Für den Bau und Betrieb solcher Lager sind besonders umfangreiche Gesetze und Vorschriften zu beachten. Zu finden sind Vorschriften und Empfehlungen für Gefahrgutlager zum Beispiel:

  • - im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • - in verschiedenen Regelwerken (ADR, GGVSE, ...)
  • - im Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • - in Richtlinien des deutschen Ausschuß für Stahlbeton (DAfStb)

Schon bei der Planung sollten Experten hinzugezogen die sich mit den einschlägigen Rechtsvorschriften auskennen um teure Überraschungen zu vermeiden.

Folgende grundsätzliche Anforderungen an die bauliche Ausstattung von Gefahrgutlagern ist keineswegs als abschließend zu betrachten, jedoch müssen die Fußböden undurchlässig für Flüssigkeiten sein und dürfen nicht aus brennbaren Baustoffen bestehen. An den Zugängen soll das Verbotszeichen "Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten" sowie, falls notwendig, das Warnzeichen "Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre" angebracht sein. Zugänge vom Freien aus sollten unbedingt mit dem Verbotszeichen "Zutritt für Unbefugte verboten" gekennzeichnet werden. Die Heizkörper sollten so gestaltet sein das ein abstellen von Gefahrgütern darauf nicht möglich ist. Je nach Zoneneinstufung des Gefahrgutlagers müssen die Beleuchtungseinrichtungen in explosionsgeschützer Ausführung gestaltet sein. Auch die Belüftung des Lagers richtet sich nach der Zoneneinstufung. Durch den Einbau einer Türschwelle (mindestens 5 cm) wird das Eindringen von auslaufenden Flüssigkeiten in andere Räume verhindert. Alternativ können auch dichte Auffangwannen verwendet werden.