4.3 Bevölkerung von Lärmemissionen des Güterverkehrs entlasten

Aus Lager- & Logistik-Wiki
Version vom 6. März 2010, 09:57 Uhr von W. Schwenk (Diskussion | Beiträge)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Nationales Hafenkonzept für die See- und Binnenhäfen

Ausgangslage

Im Schienenverkehr besitzt die Lärmproblematik einen besonderen Stellenwert, da überregionale Strecken häufig durch dicht besiedelte Gebiete führen und erhebliche Lärmbelästigungen der Anwohner zur Folge haben. Das BMVBS hat 2007 ein nationales Verkehrslärmschutzpaket vorgestellt, das Lärmschutzmaßnahmen bei allen Verkehrsträgern bündelt und insbesondere eine Reduzierung des vom Schienengüterverkehr ausgehenden Lärms anstrebt. Neben baulichen Maßnahmen wie Lärmschutzwänden fördert die Bundesregierung in einem Pilotprojekt die Umrüstung von Güterwaggons auf so genannte Flüsterbremsen, durch die die Fahrgeräusche von Güterzügen dauerhaft reduziert werden. Durch die Aufstockung der Mittel im Bundeshaushalt 2006 von rd. 50 Mio. €/Jahr auf rd. 75 Mio. €/Jahr und 2007 um weitere 25 Mio. €/Jahr wird die Lärmsanierung an Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes deutlich beschleunigt. Für die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen stellt der Bund seit 1978 Mittel bereit (bis 2006 24 Mio. €/Jahr). An Bundesfernstraßen gibt es deshalb im Vergleich zu Kommunal- und Landesstraßen nur noch einen vergleichsweise geringen Sanierungsbedarf.

Beschreibung der Maßnahmen

Der Bund

  • wird die im nationalen Verkehrslärmschutzpaket 2007 vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen für die Schienenwege und Straßen konsequent fortführen und insbesondere die Mittel für die Lärmsanierung der Schienenwege auf hohem Niveau verstetigen sowie die Umrüstung von Güterwagen mit lärmarmer Bremstechnik und innovative Lärmschutzelemente am Gleis fördern.
  • wird eine Staffelung der Trassenpreise nach Lärmemissionen unterstützen.
  • erwartet von den Unternehmen im Straßengüterverkehr und der Bahn, dass sie durch Anschaffung lärmarmer Fahrzeuge und Umrüstung der Bestandsflotte im Schienenverkehr den Güterverkehrslärm spürbar reduzieren.

Auswirkungen

Ziel des Nationalen Verkehrslärmschutzpakets ist eine Trendwende bei der Belastung der Bevölkerung durch Verkehrslärm. Die konsequente Umsetzung des Nationalen Verkehrslärmschutzpakets trägt zur Akzeptanz des Güterverkehrs in der Bevölkerung bei. Durch Anschaffung lärmarmer Fahrzeuge im Straßengüterverkehr sowie durch Umrüstung der Bestandsflotte im Schienenverkehr wird der Güterverkehrslärm spürbar reduziert. Dies liegt in ihrem wohlverstandenen unternehmerischen Interesse, da der vom Güterverkehr ausgehende Lärm und die damit verbundene Beeinträchtigung der Lebensqualität auf Dauer die Akzeptanz des Güterverkehrs in der Bevölkerung und damit das wirtschaftliche Fundament der Unternehmen gefährden.

Verantwortung

Die Finanzierung der Lärmsanierung an Bundesfernstraßen und an Schienenwegen der Eisenbahn des Bundes sowie die Mitwirkung in internationalen Gremien bei der Festsetzung reduzierter Geräuschgrenzwerte für Fahrzeuge obliegen dem BMVBS. Die Anpassung der Trassenpreise ist grundsätzlich Aufgabe der DB-Netz AG. Die Anschaffung neuer lärmarmer Fahrzeuge und Umrüstung der Bestandsflotten sind durch die Bahnunternehmen und die Speditionen zu übernehmen.

Haushaltsrelevanz

Die Fördermaßnahmen werden durch das BMVBS finanziert.

EU-Relevanz

Die Maßnahmen stehen im Einklang mit der EU-Verkehrspolitik.

Umsetzungszeitraum

Mittelfristige Aufgaben.

Fussnoten


Seite zurück | Inhaltsverzeichnis | Seite vor