Wareneingangslager

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Definition nach VDI-Richtlinie 3612:
"Wareneingang oder Warenannahme ist die Stelle im Unternehmen (Betrieb, Lager), die alle angelieferten Waren annimmt."


Das Wareneingangslager ist der Teil des Betriebes in dem die gelieferten Waren vom Anlieferer übernommen werden. Bei der Warenannahme finden Kontrollen statt. Da das Wareneingangslager in der Regel ein Sperrlager ist, kann keine Ware direkt aus dem Eingang angefordert werden. Erst wenn alle Eingangskontrollen erfolgreich sind, wird die Ware in den Lagerbestand eingebucht und für den weiteren Verbleib freigegeben.

Aufgaben

Vom Wareneingang werden die eingehenden Waren gesteuert, die zugehörigen Daten und Informationen erfasst und weitergeleitet. Die Identität, Quantität und Qualität (Feststellung von Mängeln nach §377 HGB) wird überprüft.

Folgende weitere Aufgaben werden vom Wareneingang wahrgenommen:

  • Entladen der Lieferfahrzeuge
  • Kontrolle der angelieferten Packstücke
  • Zwischenlagern bis Eingangskontrolle abgeschlossen ist
  • Auspacken der gelieferten Packstücke
  • Sortieren der gelieferten Ware
  • Neu- oder Umverpacken in Lagergerechte Lagereinheiten
  • Kennzeichnung und Bereitstellung für den Einlagerungsvorgang