Masterplan Güterverkehr und Logistik: Schaffung einer Ansprechstelle - Beauftragter der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik

Aus Lager- & Logistik-Wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
II. Maßnahmen
7. Umsetzung
7.1 Verkehrswege optimal nutzen – Verkehr effizient gestalten
7.1.10 Schaffung einer Ansprechstelle - Beauftragter der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik

Ausgangslage

Im Bereich Güterverkehr und Logistik sind mehrere Ministerien wie z. B. das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) oder das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) neben dem vor allem zuständigen BMVBS tätig. Sie ergreifen regelmäßig Initiativen, bei denen es auf Grund der zunehmend komplexer werdenden Forschungs- und Förderaktivitäten immer größeren Abstimmungsbedarf gibt.

Beschreibung der Maßnahme

Zur verstärkten Koordinierung und Transparenz der Forschungs- und Förderaktivitäten des Bundes wird der beamtete Staatssekretär im BMVBS von Randow zum Koordinator der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik berufen. Ferner wird eine interministerielle Koordinierungsgruppe Güterverkehr und Logistik unter Vorsitz des BMVBS eingerichtet.

Auswirkung

Die Maßnahme ermöglicht eine stärkere Vernetzung der Themen und Aktivitäten zwischen den betroffenen Ministerien. Dies soll zu einem zielgerichteteren Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel führen. Die Zusammenarbeit im Rahmen des Ausschusses dient nicht nur einer verstärkten Kommunikation zwischen den Ministerien, sondern auch der Vermittlung des hohen Stellenwertes, den die Bundesregierung diesem Thema beimisst: Ein zentraler Überblick erlaubt eine für alle Ressorts transparentere Steuerung von Schwerpunktaktivitäten der Forschung im Bereich Güterverkehr und Logistik. Dadurch können der Mitteleinsatz insgesamt besser gesteuert und die Ergebnisse in die Praxis effizienter umgesetzt werden.

Verantwortung

Die Einrichtung des Koordinierungsgremiums ist Aufgabe des BMVBS.

Haushalts-Relevanz

Die Einrichtung des Koordinierungsgremiums erfordert keine zusätzlichen Haushaltsmittel.

EU-Relevanz

Die Maßnahme entspricht den Anregungen der EU zur Effizienzsteigerung der Verwaltung.

Umsetzungszeitraum

Die Maßnahme soll sofort umgesetzt werden.


vorherige Seite | Inhaltsverzeichnis | nächste Seite