Aus Lager- & Logistik-Wiki
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− | == Definition ==
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− | Als '''Gefahrgut''' (engl. Dangerous Goods, amerik. engl. Hazardous Material, kurz ''HazMat'') werden Stoffe bezeichnet von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften oder ihres Zustandes beim Transport bestimmte Gefahren für
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− | * die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit,
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− | * wichtige Gemeingüter,
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− | * Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und anderen Sachen
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− | ausgehen können und die aufgrund von Rechtsvorschriften als gefährliche Güter einzustufen sind.
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− | ==Abgrenzungen==
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− | Gefahrgüter sind nicht mit Gefahrstoffen zu verwechseln, hier wird in zwei sehr verschiedene Rechtsgebiete unterschieden:
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− | * Gefahrgutrecht - bei der gesamten Beförderung und transportbedingter Zwischenlagerung
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− | * Gefahrstoffrecht - bei der Lagerung und der Verwendung
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− | Nicht jeder Gefahrstoff ist auch Gefahrgut und umgekehrt.
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− | Gefahrgüter sind auch nicht mit gefährlichem Abfall zu verwechseln, hier gilt genauso, dass nicht jeder gefährliche Abfall Gefahrgut ist.
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Version vom 7. Mai 2008, 11:52 Uhr
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