090323 EPAL gewinnt gegen Falkenhahn: Unterschied zwischen den Versionen

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== Stellungnahme vom 15.09.2010 der Falkenhahn AG zur rechtlichen Situation der WORLD-Palette ==
 
== Stellungnahme vom 15.09.2010 der Falkenhahn AG zur rechtlichen Situation der WORLD-Palette ==
Seit der Markteinführung der WORLD-Palette im Frühjahr 2008 wurde die Rechtmäßigkeit des Vertriebs der World Palette immer wieder angezweifelt. Die EPAL, bis dato einziger Lizenzgeber von Mehrweg-Paletten im Euroformat, versuchte sogar, der WORLD-Palette den Marktzugang zu verweigern, und strebte verschiedene Klagen gegen die WORLD-Palette bzw. gegen die Falkenhahn AG an.
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Seit der Markteinführung der WORLD-Palette im Frühjahr 2008 wurde die Rechtmäßigkeit des Vertriebs der [http://www.ihb.de/fordaq/news/World-Palette_Euro-Palette_Falkenhahn_EPAL_24233.html World Paletten] immer wieder angezweifelt. Die EPAL, bis dato einziger Lizenzgeber von Mehrweg-Paletten im Euroformat, versuchte sogar, der WORLD-Palette den Marktzugang zu verweigern, und strebte verschiedene Klagen gegen die [http://www.ihb.de/fordaq/news/Paletten_Falkenhahn_24149.html WORLD-Paletten] bzw. gegen die Falkenhahn AG an.
  
Nun hat das Oberlandesgericht Jena einen Schlussstrich unter die nunmehr seit zwei Jahren währenden Rechtsstreitigkeiten zwischen der EPAL und der Falkenhahn AG gezogen und die Marke WORLD markenrechtlich und wettbewerbsrechtlich in vollem Umfang rechtskräftig anerkannt. Eine Revision gegen diese Entscheidung ist nicht zugelassen.
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Nun hat das Oberlandesgericht Jena einen Schlussstrich unter die nunmehr seit zwei Jahren währenden Rechtsstreitigkeiten zwischen der EPAL und der Falkenhahn AG gezogen und die Marke [http://www.world-pallet.com WORLD] markenrechtlich und wettbewerbsrechtlich in vollem Umfang rechtskräftig anerkannt. Eine Revision gegen diese Entscheidung ist nicht zugelassen.
  
 
Das Ergebnis dieses Urteils vom 21.07.2010 (OLG Jena Az. 2 U 279/09) sowie die Urteile vorangegangener Gerichtsverfahren lassen sich abschließend wie folgt zusammenfassen:
 
Das Ergebnis dieses Urteils vom 21.07.2010 (OLG Jena Az. 2 U 279/09) sowie die Urteile vorangegangener Gerichtsverfahren lassen sich abschließend wie folgt zusammenfassen:
 
* Die Klage der EPAL wird in vollem Umfang abgewiesen – der geforderte Unterlassungsanspruch des Klägers besteht aus keinem rechtlichen Grund
 
* Die Klage der EPAL wird in vollem Umfang abgewiesen – der geforderte Unterlassungsanspruch des Klägers besteht aus keinem rechtlichen Grund
 
* Die Marke WORLD ist eine rechtskräftig eingetragene Marke
 
* Die Marke WORLD ist eine rechtskräftig eingetragene Marke
* Die Falkenhahn AG darf ihre Mehrweg-Paletten im Euroformat uneingeschränkt mit der Marke WORLD kennzeichnen
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* Die [http://www.falkenhahn.eu Falkenhahn AG] darf ihre [http://www.world-pallet.com/maerkte-paletten/europa/markt/ Europaletten], Mehrweg-Paletten im Euroformat uneingeschränkt mit der Marke WORLD kennzeichnen
 
* Eine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken EPAL / EUR und WORLD besteht nicht
 
* Eine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken EPAL / EUR und WORLD besteht nicht
 
Weiterhin stellten die Gerichte fest, dass
 
Weiterhin stellten die Gerichte fest, dass
* beide Paletten (EPAL und WORLD) absolut identisch in Bezug auf ihre technischen Eigenschaften sowie die an sie gestellten Anforderungen sind
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* beide [http://www.falkenhahn.eu/worldpalette/einsatzmoeglichkeiten.php Paletten] (EPAL und WORLD) absolut identisch in Bezug auf ihre technischen Eigenschaften sowie die an sie gestellten Anforderungen sind
 
* es sich bei beiden Produkten jeweils um Holzflachpaletten handelt, die beide einem normierten Standard entsprechen, der unstrittig ist (DIN 15346 Teil 2)
 
* es sich bei beiden Produkten jeweils um Holzflachpaletten handelt, die beide einem normierten Standard entsprechen, der unstrittig ist (DIN 15346 Teil 2)
 
* somit beide Holzpaletten als wieder verwendbare, tauschfähige Mehrweg-Paletten im Euroformat anzusehen sind
 
* somit beide Holzpaletten als wieder verwendbare, tauschfähige Mehrweg-Paletten im Euroformat anzusehen sind
Mit dieser abschließenden gerichtlichen Feststellung besteht nun für die Verwender der WORLD-Palette absolute Rechtssicherheit: Bei der WORLD-Palette handelt es sich um eine Qualitätspalette, die den Markt der Europaletten um eine günstige Alternative bereichert und gleichzeitig allen Ansprüchen –wie z.B. dem Einsatz im Hochregallager – absolut gerecht wird.
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Mit dieser abschließenden gerichtlichen Feststellung besteht nun für die Verwendern von [http://www.logistic-global.com/3-jahre-world-palette-der-durchbruch-ist-geschafft/3810 WORLD Paletten] absolute Rechtssicherheit: Bei der [http://www.mm-logistik.vogel.de/verpackungstechnik/articles/246318/ WORLD-Palette] handelt es sich um eine Qualitätspalette, die den Markt der Europaletten um eine günstige Alternative bereichert und gleichzeitig allen Ansprüchen –wie z.B. dem Einsatz im Hochregallager – absolut gerecht wird.
  
 
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Version vom 5. Dezember 2012, 09:25 Uhr

23.03.2009 Erfurt

EPAL gewinnt gegen Falkenhahn

Logo World-Palette

Mit einem Urteil zugunsten der EPAL wird der Falkenhahn AG untersagt Holz-Flachpaletten mit dem Einbrand World im Oval anzubieten oder zu verkaufen. Der Grund: Der Einbrand World im Oval könne mit dem seit zahlreichen Jahren zur Kennzeichnung von Europaletten verwendeten Marken EUR im Oval und EPAL im Oval verwechselt werden.

Das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 12. März 2009 (Az. 3 O 987/08) ist noch nicht rechtskräftig. Legt Falkenhahn Fristgerecht innerhalb eines Monats Einspruch ein wird das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Jena weiter verhandelt. Derzeit dürften also vorläufig noch (absolut rechtsmäßig) World-Paletten angeboten werden. Bei Eintritt der Rechtskraft des Urteils stellt jedoch nicht nur der Verkauf, sondern auch jedes sonstige "Inverkehrsetzen", also zum Beispiel auch die Verwendung der World-Paletten als Tausch- oder Einwegpaletten eine Markenrechtsverletzung dar, betont die Epal.

Mit dem Urteil des Landgerichts Erfurt wird im Ergebnis die Einstweilige Verfügung des Landgerichts Meinigen vom 26.03.2008 (Az. HK O 32/08) bestätigt. Das Landgericht Meiningen hat es der Fa. Falkenhahn AG untersagt, verschiedene Werbeaussagen hinsichtlich der World-Palette zu wiederholen, durch welche u.a. der falsche Eindruck einer Tauschfähigkeit der World-Palette im Europalettenpool erweckt worden ist. Die Einstweilige Verfügung ist von der Fa. Falkenhahn AG schon im Jahr 2008 durch die Unterzeichnung einer Abschlusserklärung anerkannt worden.

Dem zugleich gestellten Antrag der EPAL, die Fa. Falkenhahn zur Löschung der Marke World im Oval zu verpflichten, ist das Landgericht Erfurt nicht gefolgt, weil hierfür das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt zuständig sei.

Stellungnahme vom 15.09.2010 der Falkenhahn AG zur rechtlichen Situation der WORLD-Palette

Seit der Markteinführung der WORLD-Palette im Frühjahr 2008 wurde die Rechtmäßigkeit des Vertriebs der World Paletten immer wieder angezweifelt. Die EPAL, bis dato einziger Lizenzgeber von Mehrweg-Paletten im Euroformat, versuchte sogar, der WORLD-Palette den Marktzugang zu verweigern, und strebte verschiedene Klagen gegen die WORLD-Paletten bzw. gegen die Falkenhahn AG an.

Nun hat das Oberlandesgericht Jena einen Schlussstrich unter die nunmehr seit zwei Jahren währenden Rechtsstreitigkeiten zwischen der EPAL und der Falkenhahn AG gezogen und die Marke WORLD markenrechtlich und wettbewerbsrechtlich in vollem Umfang rechtskräftig anerkannt. Eine Revision gegen diese Entscheidung ist nicht zugelassen.

Das Ergebnis dieses Urteils vom 21.07.2010 (OLG Jena Az. 2 U 279/09) sowie die Urteile vorangegangener Gerichtsverfahren lassen sich abschließend wie folgt zusammenfassen:

  • Die Klage der EPAL wird in vollem Umfang abgewiesen – der geforderte Unterlassungsanspruch des Klägers besteht aus keinem rechtlichen Grund
  • Die Marke WORLD ist eine rechtskräftig eingetragene Marke
  • Die Falkenhahn AG darf ihre Europaletten, Mehrweg-Paletten im Euroformat uneingeschränkt mit der Marke WORLD kennzeichnen
  • Eine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken EPAL / EUR und WORLD besteht nicht

Weiterhin stellten die Gerichte fest, dass

  • beide Paletten (EPAL und WORLD) absolut identisch in Bezug auf ihre technischen Eigenschaften sowie die an sie gestellten Anforderungen sind
  • es sich bei beiden Produkten jeweils um Holzflachpaletten handelt, die beide einem normierten Standard entsprechen, der unstrittig ist (DIN 15346 Teil 2)
  • somit beide Holzpaletten als wieder verwendbare, tauschfähige Mehrweg-Paletten im Euroformat anzusehen sind

Mit dieser abschließenden gerichtlichen Feststellung besteht nun für die Verwendern von WORLD Paletten absolute Rechtssicherheit: Bei der WORLD-Palette handelt es sich um eine Qualitätspalette, die den Markt der Europaletten um eine günstige Alternative bereichert und gleichzeitig allen Ansprüchen –wie z.B. dem Einsatz im Hochregallager – absolut gerecht wird.