Masterplan Güterverkehr und Logistik: Verkehrsinformations- und Kommunikationsdienste für den Lkw auf dem Autobahnnetz durch Nutzung der Mautinformationen (Mautmehrwertdienste)

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II. Maßnahmen
7. Umsetzung
7.1 Verkehrswege optimal nutzen – Verkehr effizient gestalten
7.1.5 Verkehrsinformations- und Kommunikationsdienste für den Lkw auf dem Autobahnnetz durch Nutzung der Mautinformationen (Mautmehrwertdienste)

Ausgangslage

Der Straßengüterverkehr braucht zur Verbesserung seiner Leistungsfähigkeit spezifische Verkehrsinformationen. Vor diesem Hintergrund steigt die Nachfrage nach Daten, die das deutsche Mautsystem generiert.

Beschreibung der Maßnahme

Die aktuelle technische Ausstattung des Systems macht das deutsche Lkw-Mautsystem zu einer idealen Plattform für Telematik-Mehrwertdienste, die es zu entwickeln gilt. Über die vorhandene Plattform wäre es Anbietern von Telematikdiensten möglich, Basisfunktionen des Systems – wie die satellitengestützte Standortbestimmung, den vorhandenen Mobilfunk-Kommunikationskanal oder die Kurzstreckenkommunikation über Mikrowellentechnologie – gegen ein entsprechendes Nutzungsentgelt für eigene Dienste zu nutzen. Rechtliche, technische und organisatorische Voraussetzungen sind so zu gestalten, dass ein fairer Wettbewerb zwischen den Telematikanbietern ermöglicht wird.

Auswirkung

Durch diese Maßnahme kann der Verkehr intelligenter sowie umwelt- und klimafreundlicher gestaltet und Logistikkonzepte verbessert werden. Parksuchverkehr kann reduziert, Staus können vermieden werden: Das reduziert CO2-Emissionen und schont die Umwelt. Die Dienste können zur Verkehrsvermeidung und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen beitragen.

Verantwortung

Dem Bund obliegt die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Gründung einer Telematics-Gateway-Gesellschaft obliegt privaten Gesellschaften, die für die technische und organisatorische Umsetzung zuständig sind.

Haushalts-Relevanz

Gering, da Mautmehrwertdienste als entgeltliche Dienstleistung ausgestaltet werden.

EU-Relevanz

Eine Entscheidung der EU-Kommission regelt die Bedingungen und Auflagen für das Anbieten von Telematikdiensten auf der Basis des deutschen Mautsystems durch deren Betreiber.

Umsetzungszeitraum

Schaffung der vertraglichen Grundlagen durch den Bund bis 2009. Die ersten Anwendungen könnten etwa 2010/2011 starten.


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